Altersdiskriminierung
als gesellschaftlicher Konsens?
Als Hassobjekt in der postkolonialen Weltsicht wird der "reiche, alte, weiße Mann“ gebrandmarkt. Überall wird Rassismus gesehen und wütend bekämpft – umgekehrt ist gegen den "alten, weißen Mann“ kein umgekehrter Rassismus möglich. Auch ältere Frauen werden nicht verschont. So missbrauchte ein öffentlich-rechtlicher Sender im Jahr 2019 einen Kinderchor das Lied "Meine Oma ist `ne Umweltsau“ zu singen. In dem Lied wird die alte Dame munter beschuldigt, den Klimawandel mit SUV und Kreuzfahrten zu befeuern.
Der Automobilverkehr ist ein Dorn im Auge der Umweltbewegten. Autofahrer sollen sich regelmäßigen Untersuchungen unterziehen, nur weil sie älter sind – analog zur Hauptuntersuchung bei Fahrzeugen. Eine TÜV-Plakette für Alte - so wird der Mensch "verdinglicht“. Für uns Seniorinnen und Senioren im ländlichen Raum ist der Verlust der Fahrerlaubnis eine Horrorvorstellung.
"Renten sind sicher“ gilt schon lange nicht mehr. Ruheständler werden als Kostenfaktor wahrgenommen, den man sich nicht mehr leisten kann. Rentenkürzungen und Verlängerung des Ruhestandsalters auf das 70. Lebensjahr sind kein Tabu mehr. Der Soziologe Klaus Hurrelmann bringt ein "Pflichtjahr am Ende des Arbeitslebens“ ins Gespräch. Hurrelmann, selbst 81 Jahre alt, ist nicht irgendwer, sondern war als Professor einst ein Berater der Bundesregierung. Für uns ist diese Forderung ein Schlag ins Gesicht. Wir sind freiwillig seit vielen Jahren ehrenamtlich tätig sind. Bei einer Arbeitslosenzahl von beinahe 3 Millionen sehen wir dort das eigentliche Potential.
Mit dem Alter nehmen gesundheitliche Beeinträchtigungen zu. Gesundheitsversorgung wird tendenziell teurer. Diskutiert wird, den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung einzuschränken. Hier gilt es aufzupassen. Aufwändige Behandlungen bei alten Menschen dürfen nicht unter ökonomischen Gesichtspunkten abgelehnt werden. Nur weil wir alt sind, sind wir nicht minderwertig.
Ein weiteres Feindbild sind Menschen, die sich im langen Arbeitsleben ein eigenes Häuschen und Ersparnisse erwirtschaftet haben. Das private Vermögen soll umverteilt werden. Nehmt es den Reichen und gebt es den Bedürftigen. Die Bedürftigkeit wird als Tatsache angenommen – die Gründe dafür sind den Fordernden egal.
Selbst das intimste Umfeld – die Wohnung – ist vor den Umverteilungsfantasten nicht sicher. Die Kinder sind aus dem Haus, der Wohnraum verbleibt. Warum nicht die Wohnraumknappheit durch ein Wohnraumbewirtschaftunsgesetz regeln. Es wäre egal, ob man Eigentümer oder Mieter ist. Wir Alten erinnern uns, als nach dem 2. Weltkrieg Millionen von Vertriebenen in den verbliebenen Wohnraum gestopft worden sind.
Unsinn in der heutigen Zeit? – keineswegs. Die Möglichkeit steht sogar im Grundgesetz (Art.14 Abs. 2 und 117 GG). Es muss nur ein Gesetz erlassen werden.
Wer im Alter pflegebedürftig wird, muss im ersten Jahr einen Eigenanteil von durchschnittlich 3500.-€ pro Monat bezahlen. Schnell sind die Ersparnisse verbraucht. Wer nichts hat, für den bezahlt der Staat.
Im Umverteilungsrausch wird die Reform der Erbschaftssteuer diskutiert. Bei dem Wort "Reform“ werden wir inzwischen hellwach. Wer wird sich noch eine Altersversorgung vom Munde absparen, wenn die Gefahr besteht, dass sie am Ende "sozialisiert“ wird? Als Folge gibt es dann nichts mehr umzuverteilen. Die größte Gefahr ist, wenn sich Seniorinnen und Senioren die Erzählungen zu eigen machen. Sie lassen sich sozusagen in eine Selbst-Altersdiskriminierung treiben.
In Deutschland gibt es 22 Millionen Menschen über 60 Jahren. Wir können uns wehren.
"Wir sind viele und wir können auch laut.“
Beitrag: Wolfgang Schmidt
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