Wichtiger Hinweis...

Zur Gestaltung unserer Webseite verwenden wir Cookies.

Durch die weitere Nutzung der Webseite stimme Ich der Verwendung von Cookies und der Datenschutzerklärung zu diesen Seiten zu.

Weitere Informationen zu Cookies und den von uns verwendeten Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Aktueller Kalender
Juli 2026
MoDiMiDoFrSaSo
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031

Graffiti

Nicht immer ein schöner Anblick

Einige wenige Menschen verunstalten den Gesamteindruck unserer Stadt.

Helmstedt, Magdeburger Tor – Richtung Innenstadt Foto privat (12.04.2025)

Helmstedt - Magdeburger-Tor
 © aks
Straftäter werden selten festgestellt. Die Beweisanforderungen für Verurteilungen vor Gericht sind so hoch, dass sie nur ganz selten zu erfüllen sind. Die Täter wissen das und verüben ihre Sachbeschädigungen ungestört weiter. Zurück bleiben die Schmierereien.

Die Verantwortung für die öffentlichen Aussagen gehen auf die Eigentümer der Flächen über. Zeichen des Dritten Reiches in der Öffentlichkeit sind schon immer strafbar gewesen. Sie müssen unverzüglich entfernt werden, um einem Strafverfahren zu entgehen. Ein Strafverfahren wird sonst von Amts wegen eingeleitet.

Anders ist es bei beleidigenden Aussagen und Verleumdungen wie an der Straße "Magdeburger Tor“. Es ist der Haupteingang nach Helmstedt von Osten kommend.

Verursacher sind nicht bekannt und der Eigentümer beseitigt das Graffiti seit Jahren nicht. Er lässt die beleidigende Aussage auf die Öffentlichkeit wirken.

Über die Jahre hat sich die Rechtslage durch das "Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus
und der Hasskriminalität“ grundlegend geändert.

Der Schriftzug ist alt, aber die Hassaussage ist aktuell. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Der Strafrahmen ist im Falle einer Verleumdung eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu fünf Jahren – also erheblich. Erste Freiheitsstrafen (sog. Faeserurteil durch das AG Bamberg) sind bereits verhängt worden. Selbst, wenn kein Strafantrag gestellt wird, verbleibt eine Straftat.

Diese ist eine Störung der Öffentlichen Sicherheit, die geeignet ist, den Ruf unserer Stadt zu schädigen. Die zuständige Verwaltung sollte tätig werden.

 

Beitrag: Wolfgang Schmidt

Seit dem 17.05.2025 wurde diese Seite 40477 mal aufgerufen.

Online AKS  Heute: 673  Gestern: 3335  Woche: 25471  Monat: 62448  Jahr: 293294